Die Verordnung durch ihren Arzt

Lieber Patient,

folgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Rezept zusammengestellt. Wenn noch Fragen übrig bleiben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Die Ergotherapie ist ebenso wie die Physiotherapie und die Logopädie ein gesetzliches Heilmittel.

Nur ein Arzt darf die Indikation für die Behandlung stellen und nur er darf diese Verordnungen ausstellen. Dieses ist in der Heilmittelrichtlinie gesetzlich verankert.Am Beginn einer Heilmittelverordnung steht die Frage ob Ihre Krankenkasse zuständig ist. Das ist bei allen medizinischen Störungen und Krankheitsbildern der Fall. Patienten mit einer Versicherung bei einer privaten Krankenkasse bitten wir vorher zur überprüfen ob die Ergotherapie im Vertrag mit eingeschlossen ist.

Heilmittelverordnungen erfolgen nur aufgrund einer ärztlich festgestellten Erkrankung/Störung mit entsprechender therapeutischer Indikation für Heilmittel.

Der Arzt hat die Möglichkeit unter „Behandlungsbeginn spätestens am“ ein Datum einzutragen. Wird dort nichts eingetragen muß die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgen.
Wichtig ist, dass die Behandlung nur bei einem vollständig ausgefülltem Verordnungsvordruck inklusive Arztunterschrift erfolgen kann.